Analytische Psychotherapie
Als analytische Psychotherapeutin interessiert mich das Unbewusste als ein zur Ganzheit gehörender, ergänzender Teil des Bewusstseins. Der unbewusste Raum, strukturiert durch Komplexe und Archetypen, wird im Gespräch erfahrbar anhand von Alltagssituationen, Beziehungskonflikten, Träumen, Imaginationen, Bildern oder anderen schöpferischen Akten.
Nebst der Arbeit an konkreten, akuten Fragestellungen, die oft unmittelbare pragmatische und lösungsorientierte Antworten erfordern, kann es im Rahmen einer Analyse auch um den Prozess der Individuation gehen. Dabei steht die Selbsterkenntnis und Selbstwerdung im Vordergrund – losgelöst von fixen Vorstellungen, Bildern und Ideen hin zu mehr Ganzheit. Wir kümmern uns in der Gesprächspsychotherapie unter anderem um:
- Das Bewusstmachen verdrängter Teile
- Die Erforschung von Komplexen, von emotionsgeladenen Ereignissen, die uns in wiederkehrenden Mustern festhalten können
- Das in Frage stellen von festgefahrenen Bildern von sich selbst in Kontakt mit der Umwelt
- Das Hinterfragen einseitiger Lebensrichtungen
- Das Entdecken von Lebensmöglichkeiten, die nicht sein durften – also um die Konfrontation mit dem Schatten, mit allem, was Mensch ist und nicht sein will/darf, aber dennoch ist
- Die Frage nach dem Umgang mit dem Schatten
Es geht um ein aktives In-Kontakt-Gehen mit dem was ist, um das Leben im Hier und Jetzt und das Entstehen-Lassen des eigenen Weges. Nur wenn wir uns auf das Ganze beziehen, können wir spüren, wohin es geht.
Behandlungskosten
Als eidgenössisch anerkannte Psychotherapeutin jungscher Richtung arbeite ich selbständig im Anordnungsmodell. Die Gesprächspsychotherapie kann also über die Grundversicherung abgerechnet werden. Nebst der effektiven Gesprächszeit werden ungefähr 10 Minuten Vor- und Nachbereitungszeit verrechnet.
Wenn Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, mich spätestens 48 Stunden vorher zu informieren, ansonsten wird dieser zum vollen Tarif abgerechnet. Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass die Kosten für nicht wahrgenommene oder kurzfristige abgesagte Termine von der Krankenkasse nicht erstattet werden.